Eine Vorkursgruppe umfasst maximal 6–8 Kinder (bei nur einem Kind mit Förderbedarf: Einzelbetreuung, zeitweise auch mit Kindern ohne Förderbedarf). Der Vorkurs findet innerhalb der Buchungszeit statt, additiv zur alltagsintegrierten Sprachbildung — er ersetzt sie nicht. Geleitet wird er von erfahrenen Vorkurs-Pädagog:innen, die währenddessen keine weiteren Aufgaben (z. B. Gruppenaufsicht) übernehmen; empfohlen werden 16,5 % der Arbeitszeit als Verfügungszeit für Dokumentation, Planung und Kooperation.
Vorletztes Kitajahr (ab Februar, 40 Std.): Teilnehmen nur Kinder unter dem SISMIK-/SELDAK-Schwellenwert, mit Einwilligung der Eltern. Eine kurze Dokumentation der Termine genügt, eine Anwesenheitsliste ist nicht nötig. Eltern können die Teilnahme jederzeit beenden. Auch Kinder, die bereits durch die Grundschule verpflichtet wurden, nehmen hier noch freiwillig teil — die Verpflichtung selbst greift erst im letzten Kitajahr.
Letztes Kitajahr (ab Kitajahresbeginn, 80 Std., 5 Vorkursstunden/Woche insgesamt): Teilnehmen alle verpflichteten Kinder sowie Kinder, die bereits im vorletzten Jahr freiwillig dabei waren. Für verpflichtete Kinder wird die Anwesenheit tageweise erfasst (Fehltag: Buchungszeit unter 3 Std. oder kein Vorkursbesuch); ab mehr als 30 Fehltagen zwischen 1. Oktober und den Sommerferien meldet die Kita dies der Grundschule.
Für Kinder mit Sprachentwicklungsstörung oder geistiger Behinderung ist der Vorkurs meist nicht die passende Maßnahme — hier berät die Fachkraft die Eltern zu Befreiungsanträgen und Fachdiensten.
Zum Nachlesen · Vertiefung nach den Original-Folien (34–49)
Kapitel 2Das Elterngespräch bei zusätzlichem Förderbedarf
Zeigt SISMIK/SELDAK einen zusätzlichen Förderbedarf, lädt die Kita die Eltern zu einem Gespräch ein. Inhalte:
- Besprechen der SISMIK-/SELDAK-Ergebnisse — die Eltern erhalten auf Wunsch eine Kopie.
- Empfehlung zum Besuch des Vorkurs Deutsch.
- Infos zum VKD: Förderziele, Ablauf, Umfang, Zeitplan.
- Beratung, wie die Eltern ihr Kind beim Spracherwerb unterstützen können (Infomaterial: IFP-Elternbriefe).
- Gemeinsames Ausfüllen der SES-Orientierungshilfe mit den Eltern.
- Einwilligung der Eltern in eine Differenzialdiagnostik durch einen Fachdienst.
- Einwilligung der Eltern in den kindbezogenen Fachdialog zwischen Kita und Schule.
- Ergebnisprotokoll mit den Eltern-Entscheidungen.
- Ausblick auf den Vorkurs im letzten Kitajahr: erste Infos zum schulischen Anteil (wenn möglich), Weiterführung des Kita-Anteils, mögliche Teilnahmeverpflichtung durch Bescheid der Grundschule.
Kapitel 3Teilnahme im vorletzten Kitajahr — auch für bereits verpflichtete Kinder
Kinder, die von der Sprengelgrundschule bereits zum Kita-Besuch mit integriertem VKD verpflichtet wurden, können im vorletzten Jahr vor der Einschulung freiwillig am Kita-Anteil teilnehmen. Die Eltern entscheiden im vorletzten Kitajahr selbst, ob ihr Kind schon einsteigt — die Verpflichtung selbst greift erst im letzten Kitajahr.
Kapitel 4Wenn Anzeichen für eine Sprachentwicklungsstörung bestehen
Zeigt ein Kind Anzeichen für eine Sprach(entwicklungs)störung (SES) oder Defizite im sozial-emotionalen bzw. kognitiven Bereich:
- Die Fachkraft holt die schriftliche Einwilligung der Eltern ein, einen Fachdienst für weitere Diagnostik und die Entscheidung über geeignete Fördermaßnahmen einzubeziehen.
- Sie empfiehlt den Eltern, bei der Sprengelgrundschule einen Antrag auf Befreiung vom Sprachscreening zu stellen.
- Für Kinder mit SES oder erheblichen Defiziten im sozial-emotionalen bzw. kognitiven Bereich ist der Vorkurs Deutsch meist keine passende Maßnahme.
Kapitel 5Wenn eine geistige Behinderung vorliegt
- Die Fachkraft informiert die Eltern, dass eine Sprachstandserhebung mit SELDAK/SISMIK bei ihrem Kind nicht möglich ist.
- Sie erklärt, dass ihr Kind grundsätzlich verpflichtet ist, am Sprachscreening der Grundschule teilzunehmen.
- Sie empfiehlt dennoch einen Befreiungsantrag bei der Sprengelgrundschule, da auch die schulische Sprachstandserhebung wahrscheinlich nicht aussagekräftig erfolgen kann.
- Für Kinder mit geistiger Behinderung ist der Vorkurs Deutsch meist keine passende Maßnahme.
Kapitel 6Der Vorkurs im vorletzten Kitajahr — Ablauf und Dokumentation
- Die Vorkursgruppen starten Anfang Februar.
- Umfang: 40 Stunden insgesamt, flexibel verteilbar (z. B. 20 Minuten täglich oder zweimal wöchentlich 45 Minuten).
- Eine kurze Dokumentation, wann die Einheiten stattgefunden haben, genügt — eine detaillierte Anwesenheitsliste ist nicht notwendig.
- Eltern können die Teilnahme ihres Kindes jederzeit beenden.
Kapitel 7Die Vorkursgruppe im vorletzten Kitajahr — Zusammensetzung und Meldung
Teilnehmen können Kinder unterhalb des SISMIK-/SELDAK-Punktwerts — einsprachig deutsch wie mehrsprachig aufwachsend —, deren Eltern der Teilnahme zustimmen.
Meldung an die Grundschule: Bis Mitte Februar meldet die Kita-Leitung mindestens die Anzahl der neu am Vorkurs teilnehmenden Kinder an die Kooperationsgrundschule (Sprengel-Kita, siehe Glossar „Sprengelgrundschule") — eine eigene Vorlage dafür steht auf www.vorkurs-deutsch.de bereit. Eine Meldepflicht gegenüber der Sprengelgrundschule am Wohnort der Kinder besteht dagegen nicht.
Namentliche Angaben (Name, Geburtsdatum, sprachlicher Entwicklungsstand) dürfen nur übermittelt werden, wenn die Eltern der „Einwilligung in den kindbezogenen Fachdialog zwischen Kindertageseinrichtung und Schule" ausdrücklich zugestimmt haben (offizieller Vordruck in 17 Sprachen, stmas.bayern.de). Liegt diese Einwilligung nicht vor, erfolgt die Meldung anonymisiert (z. B. als „Kind 1").
Parallel kann die Kita-Leitung — nach vorheriger Absprache — auch das zuständige Jugendamt über die Anzahl der neu aufgenommenen Vorkurskinder informieren; das ist optional und enthält ebenfalls keine personenbezogenen Daten.
Kapitel 8Der Vorkurs im letzten Kitajahr — Ablauf
- Die Vorkursgruppen starten mit Beginn des neuen Kitajahres.
- Umfang: 80 Stunden insgesamt, Verteilung in Absprache mit der Grundschule.
- Insgesamt 5 Vorkursstunden pro Woche: 2 von Kita-Seite, 3 von Schulseite.
- Teilnehmen: Kinder, die durch die Grundschule verpflichtet wurden und noch nicht dabei waren, sowie Kinder, die bereits im vorletzten Kitajahr freiwillig teilgenommen haben.
- Auch nicht verpflichtete Kinder mit SISMIK-/SELDAK-Förderbedarf können auf Elternwunsch freiwillig teilnehmen, wenn genug Plätze frei sind — auch für sie ist im letzten Kitajahr eine Förderung über den erhöhten Buchungszeitfaktor möglich.
Kapitel 9Teilnahmeverpflichtung im letzten Kitajahr
- Es gibt kein „Bestehen" des Vorkurses — keine Abschlussprüfung.
- Die Verpflichtung bezieht sich auf den regelmäßigen Besuch beider Anteile: schulischer VKD-Anteil und Kita-Anteil.
- Träger von Kindertageseinrichtungen sind verpflichtet, ihnen bekannte Verstöße gegen die Besuchs- und Sprachförderpflicht an die Sprengelgrundschule zu melden.
Kapitel 10Anwesenheit und Fehlzeitenregelung
Im letzten Kitajahr wird kurz dokumentiert, wann die Vorkurs-Einheiten stattgefunden haben (wichtig für die Belegprüfung). Für freiwillig teilnehmende Kinder ist eine An-/Abwesenheitsdokumentation nicht vorgeschrieben, aber empfohlen.
Für Kinder mit Besuchs- und Sprachförderpflicht gilt eine verbindliche Fehlzeitenregelung:
- Die Kita erfasst Fehlzeiten tageweise in einer vom StMAS bereitgestellten oder eigenen Tabelle.
- Die Erfassung beginnt spätestens am 1. Oktober (2025/26: 15. Oktober).
- Als Fehltag gilt jeder Werktag, an dem die Mindestbuchungszeit von mehr als drei Stunden nicht erfüllt oder der Kita-Anteil nicht besucht wird.
- Schließzeiten zählen nicht als Fehlzeiten; der Fehlgrund wird nicht dokumentiert.
- Maximal zulässig: 30 Werktage zwischen dem 1. Oktober und dem letzten Schultag vor den Sommerferien.
Kapitel 11Verfahren bei mehr als 30 Fehltagen
Überschreitet ein Kind die 30 Fehltage, informiert die Kita die zuständige Sprengelgrundschule (Wohnort des Kindes) über ein Musterformular — inklusive der Schließzeiten der Einrichtung und der Fehlzeitentabelle des Kindes.
Das weitere Vorgehen liegt bei der Grundschule (Zuständigkeit StMUK):
- Die Schule schreibt die Eltern an.
- Die Eltern können sich zu den Fehltagen äußern (z. B. unaufschiebbare Arztbesuche oder andere triftige Gründe).
- Nur bei vorsätzlichem Zuwiderhandeln gegen die Besuchs- und Sprachförderpflicht regt die Sprengelgrundschule ein Ordnungswidrigkeitenverfahren bei der Kreisverwaltungsbehörde an.
Kapitel 12Kinder mit Behinderungen — Einzelfallprüfung statt Pauschallösung
Inklusion verlangt ein differenziertes Eingehen auf individuelle Unterschiede statt einer pauschalen Lösung. Ist ein Vorkurs für ein Kind mit Behinderung ungeeignet, sind in Absprache mit den Eltern andere Lösungen zu finden. Am ehesten kommt eine Vorkursempfehlung für Kinder mit körperlichen Beeinträchtigungen oder Lernbehinderungen in Betracht; Kindern mit komplexem Unterstützungsbedarf (z. B. geistige Behinderung) wird der Vorkurs in der Regel nicht gerecht.
Zentrale Ansprechpartner für Kitas bei der fachlichen Beratung:
- Frühförderstellen
- Mobile Sonderpädagogische Hilfe (MSH) — die Teilnahme an Treffen von Förderschulen und MSH, zu denen auch Kitas eingeladen werden, empfiehlt sich.
Ein etwaiger Anspruch auf Eingliederungshilfe (Handreichung 2016: §§ 53 ff. SGB XII — inzwischen SGB IX Teil 2, vor Übernahme zu prüfen) umfasst für Kinder bis zur Einschulung verschiedene Leistungen, z. B. den Besuch einer Kita im Verbund mit Frühförderung, nicht jedoch eine Schulbegleitung, wenn der schulische Vorkursanteil in der Schule stattfindet. Über den Anspruch entscheidet der zuständige Bezirk als Sozialhilfeträger auf Antrag der Eltern.
Kapitel 13Aufnahme von Kindern ohne zusätzlichen Unterstützungsbedarf
In der Praxis werden immer wieder auch Kinder ohne zusätzlichen Unterstützungsbedarf im Deutschen in den Vorkurs aufgenommen — meist aus sozialen Gründen, wegen eines Migrationshintergrunds oder auf Elternwunsch. Eine zeitweise Einbeziehung ist fachlich sinnvoll und erwünscht, der Hauptfokus des Vorkurses muss aber der sprachliche Unterstützungsbedarf bleiben.
Wichtig für Elterngespräche: Es besteht kein einklagbarer Rechtsanspruch der Eltern auf einen Vorkursplatz für ihr Kind. Der Träger kann bei einem freien Platz eine Ausnahme zulassen — dann jedoch ohne staatliche Vorkursförderung.