Alle staatlich geförderten Kitas müssen den Sprachstand ihrer Kinder erheben (§ 5 Abs. 2 AVBayKiBiG) — im vorletzten Kitajahr, zwischen September und dem 31. Januar. Betroffen sind alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober des laufenden und dem 30. September des Folgejahres sechs Jahre alt werden.
Die Fachkraft, die das Kind gut kennt, beobachtet es im Kita-Alltag und füllt dafür SISMIK oder SELDAK aus:
- SELDAK: Kinder mit Deutsch als Erstsprache, von Geburt an zweisprachig aufwachsende Kinder, oder Kinder mit einem SISMIK-Ergebnis in Gruppe 1 im Bereich Grammatik (Verlaufskontrolle)
- SISMIK: Kinder, deren Eltern hauptsächlich eine andere Sprache sprechen, oder für die Deutsch Zweit- bzw. Drittsprache ist
Rechtlich reicht es, die Kurzversion einmal auszufüllen. Fachlich empfohlen ist die Langversion, möglichst prozessbegleitend über das Jahr — auch als Grundlage für Entwicklungsgespräche mit den Eltern.
Liegt das Kind unter dem Schwellenwert seiner Altersgruppe, erhält es eine Empfehlung zum Vorkursbesuch (keine Verpflichtung). Liegt es darüber, gibt es keine Empfehlung.
Zum Nachlesen · Vertiefung nach den Original-Folien (5–12)
Kapitel 2Rechtsgrundlage und Beobachtungszeitraum
Alle staatlich geförderten Kindertageseinrichtungen sind gesetzlich verpflichtet, den Sprachstand ihrer Kinder zu erheben (§ 5 Abs. 2 AVBayKiBiG). Die Erhebung findet im vorletzten Kitajahr statt, im Zeitraum von September bis zum 31. Januar des jeweiligen Kitajahres.
Erhoben wird der Sprachstand bei allen Kindern im vorletzten Kitajahr vor ihrer Einschulung — konkret bei allen Kindern, die zwischen dem 1. Oktober des laufenden und dem 30. September des Folgejahres sechs Jahre alt werden.
Durchgeführt wird die Erhebung von pädagogischen Fachkräften, die die Kinder gut kennen. Sie beobachten die Kinder in unterschiedlichen Situationen des Kita-Alltags und tragen ihre Beobachtungen in die verbindlichen Bögen SISMIK bzw. SELDAK ein.
Kapitel 3Zeitplan nach Geburtsjahrgängen
Sprachstandserhebung, BaSiS-Screening und Einschulung beziehen sich immer auf denselben Geburtsjahrgang, finden aber zeitlich versetzt statt. Orientierung gibt der Blick auf den Jahrgang:
| Kind geboren im Zeitraum | Sprachstandserhebung Kita (SISMIK/SELDAK) | Sprachstandserhebung Grundschule (BaSiS) | Einschulung vorgesehen |
|---|---|---|---|
| 01.10.2019–30.09.2020 | Herbst vorletztes Kitajahr bis 31.01.2025 | März/April 2025 | September 2026 |
| 01.10.2020–30.09.2021 | Herbst vorletztes Kitajahr bis 31.01.2026 | Februar/März 2026 | September 2027 |
| 01.10.2021–30.09.2022 | Herbst vorletztes Kitajahr bis 31.01.2027 | Februar/März 2027 | September 2028 |
| 01.10.2022–30.09.2023 | Herbst vorletztes Kitajahr bis 31.01.2028 | Februar/März 2028 | September 2029 |
| 01.10.2023–30.09.2024 | Herbst vorletztes Kitajahr bis 31.01.2029 | Februar/März 2029 | September 2030 |
Produktionshinweis: Diese Tabelle veraltet mit jedem Jahrgangswechsel und sollte im Moodle-Buch mit einem sichtbaren Aktualisierungsdatum versehen werden.
Kapitel 4Welcher Bogen, welche Version?
Für die Sprachstandserhebung dürfen ausschließlich SISMIK bzw. SELDAK verwendet werden, in Kurz- oder Langversion (§ 5 Abs. 2 AVBayKiBiG).
Rechtlich reicht es aus, die Kurzversion einmal auszufüllen. Fachlich handelt es sich bei SISMIK/SELDAK jedoch um lern- und entwicklungsbegleitende Verfahren, die eine regelmäßige Nutzung vorsehen — für Entwicklungsgespräche mit den Eltern und für die individuelle Planung pädagogischer Angebote. Empfohlen wird daher, den jeweiligen Bogen für jedes Kind möglichst prozessbegleitend und in der vollständigen Langversion auszufüllen.
Download der Kurzversionen: www.vorkurs-deutsch.de
Kapitel 5SISMIK oder SELDAK?
SELDAK wird genutzt, wenn
- Deutsch die Erstsprache des Kindes ist,
- das Kind von Geburt an zweisprachig aufwächst (Deutsch + eine weitere Sprache),
- das Kind bei SISMIK im Bereich Grammatik in Gruppe 1 liegt (dann als Verlaufskontrolle).
SISMIK wird genutzt, wenn
- beide Eltern hauptsächlich eine andere Sprache als Deutsch sprechen,
- Deutsch die Zweit- oder Drittsprache des Kindes ist.
Kapitel 6Von der Beobachtung zur Empfehlung
Die Beobachtung mit SISMIK/SELDAK ergibt einen Summenwert, der mit einem altersgruppenspezifischen Schwellenwert verglichen wird:
- Unterschreitet das Kind den Schwellenwert seiner Altersgruppe → zusätzlicher Förderbedarf im Deutschen → Empfehlung zum Vorkurs-Besuch.
- Überschreitet das Kind den Schwellenwert seiner Altersgruppe → kein zusätzlicher Förderbedarf im Deutschen → keine Empfehlung.
Die Vorkurs-Empfehlung ist keine Verpflichtung — die Eltern entscheiden, ob ihr Kind teilnimmt (siehe Themenblock 4). Eine Vorkurs-Empfehlung auf Grundlage von SISMIK/SELDAK ist 18 Monate gültig, deckt also den gesamten Zeitraum von Kita- und Schulanteil ab.
Kapitel 7Kinder aus Flüchtlings- und asylsuchenden Familien
Kinder aus Flüchtlings- und asylsuchenden Familien haben ab Aufnahme in eine Anschlussunterkunft einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz, sobald sie das erste Lebensjahr vollendet haben. Auch für sie ist die Sprachstandserhebung im vorgegebenen Zeitraum verpflichtend durchzuführen.
Wichtig für die Praxis: Für diese Kinder ist eine Schweigeperiode normal. Solange sie andauert, ist eine Sprachstandserhebung nicht sinnvoll, und auch der Vorkurs ist noch kein geeignetes Angebot. Diese Kinder brauchen zunächst eine Orientierungs- und Eingewöhnungsphase, die ihnen ein Ankommen ermöglicht.
Zu gegebener Zeit ist der Vorkurs — mit seinen verlässlichen Strukturen und Beziehungen — auch für traumatisierte Kinder aus Flüchtlingsfamilien ein sinnvolles, stabilisierendes Angebot: Kitas sind Orte, an denen gerade traumatisierte Kinder ein Gefühl von Sicherheit zurückgewinnen und in ihrer psychischen Widerstandsfähigkeit (Resilienz) gestärkt werden können.